1.0 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Simon Villiger CAMERATOURS (nachfolgend CAMERATOURS) für von CAMERATOURS veranstaltete Reisearrangements.

1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von CAMERATOURS vermittelten‚ Nur-Flug-Arrangements’ und Einzelleistungen oder speziellen Reisen. Hier gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen resp. der jeweilige Anbieter. In diesem Fall ist CAMERATOURS nicht Ihre Vertragspartei.

2. Vertragsabschluss

2.1 Vertragsabschluss über Webseite von CAMERATOURS

2.1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und CAMERATOURS kommt mit dem absenden des ausgefüllten Anmeldeformular auf der Webseite von CAMERATOURS (www.CAMERATOURS.ch) zustande.

2.1.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.  

2.2 Vertragsabschluss über Buchungsstelle

2.2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und CAMERATOURS kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei CAMERATOURS oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt der Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen für Sie und CAMERATOURS wirksam.

2.2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.2.3 Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von CAMERATOURS oder von Ihrer Buchungsstelle und mit Absprache von CAMERATOURS vorbehaltlos genehmigt sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen  

3.1 Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der Ausschreibung oder aus unserer Offerte. Die aufgeführten Preise gelten bei Barzahlung oder Banküberweisung und werden in der entsprechenden Währung des Angebotes in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls lokale Taxen und Gebühren erhoben werden, ist die Höhe dieser Taxen im Angebot als separater Zuschlag ausgewiesen. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich in Schweizer Franken bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer.

3.2 Zahlungsbedingungen

3.2.1 Anzahlung

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% des Preises zu bezahlen, sofern nichts anders in der Ausschreibung oder Offerte erwähnt ist. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann CAMERATOURS die Leistung verweigern und die Annullation geltend machen. 

3.2.2 Restzahlung

Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 60 Tage vor Abreise zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann CAMERATOURS die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 5.2 f geltend machen.

4. Reiseunterlagen

4.1 Reisedokumente und Zustelladresse: Die Dokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die Dokumente erhalten Sie in der Regel 10-14 Tage vor vereinbartem Reisebeginn. CAMERATOURS sendet die Unterlagen an der in der Anmeldung genannten Adresse. Sollten Sie vor Antritt der Leistungen von CAMERATOURS nicht an der in der Anmeldung genannten Adresse erreichbar sein, sind Sie für die Nachsendung der Unterlagen selber verantwortlich oder teilen CAMERATOURS rechtzeitig die neue Zustelladresse mit. Je nach Reiseart und Destination werden die Reisedokumente für Sie vor Ort abgegeben.

5.  Änderungen und Annullierungen

5.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen möchten (annullieren), so müssen Sie uns dies schriftlich oder per E-Mail mitteilen.

5.2 Annullierungs- und Umbuchungskosten

5.2.1 Bei Annullierungen oder Umbuchungen weniger als 50 Tage vor Reisebeginn, werden folgende Annullierungskosten erhoben:  

    • 50 – 15 Tage vor Abreise 30 % des Gesamtpreises

    • 14 – 8 Tage vor Abreise 50 % des Gesamtpreises

    • 7 - 1 Tage vor Abreise 80 % des Gesamtpreises

    • Am Abreisetag 100 % des Gesamtpreises

Allenfalls bereits gemachte Anzahlungen für Flüge, Hotels oder Reiseteile bei Drittanbietern werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Spezialreisen oder Arrangements mit Spezialtarifen, z.B. auf Linienflügen, können andere Annullationsbedingungen bestehen, diese finden sich bei der Ausschreibung auf der Reisebestätigung.

5.2.2 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung oder per E-Mail bei CAMERATOURS; bei Samstagen, Sonn- und schweizerischen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Im Streitfall hat der Kunde den Zugang der Mitteilung bei CAMERATOURS nachzuweisen.  

5.3 Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Allfällig entstehende Mehrkosten sind durch den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 5.2.1 ).

5.4 Umbuchung von Flügen

Je nach angewandtem Tarif sind Umbuchungen und Annullierungen nicht möglich. Spezialtarife unterliegen strikten Umbuchungs- und Annullationsbedingungen. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung.

5.5 Annullierungskostenversicherung  

Eine Annullierungsversicherung ist in unserem Arrangement nicht eingeschlossen.  

6.0  Versicherungen

In den Reisepreisen ist keine Art von Versicherung enthalten. CAMERATOURS empfiehlt den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung (Assistance) und eine Ausland- Krankenver­si­che­rung. Diese Versicherung deckt im Härtefall (Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten) gegen Nachweis (Arztzeugnis, amtliche Bescheinigung) die Annullations- und Rückreisekosten.

6.1 Zusätzliche Versicherungen 

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen unsere Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. CAMERATOURS empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung-, Reiseunfall-, Leistungsträger-Insolvenz oder Krankenversicherung.

Die Leistungen der Versicherungen richten sich nach den massgebenden Versicherungspolicen.

7. Änderungen der Ausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

7.1 Änderungen vor Vertragsabschluss

CAMERATOURS behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektabgaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten, auf der Internetseite und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. 

7.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

Preiserhöhungen können sich aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungs-, Unterkunfts-, Mietkosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge bei Beförderungsleistungen) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Sicherheitstaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder Wechselkursänderungen ergeben. Falls CAMERATOURS die in den Katalogen oder online angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.

7.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

CAMERATOURS behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände usw. es erfordern. CAMERATOURS bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. CAMERATOURS orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

7.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis oder Programmänderungen vorgenommen werden

Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer Preiserhöhung von mehr als fünfzehn Prozent des ursprünglichen Arrangementpreises, so haben Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

8. Reiseabsage durch Cameratours

8.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen

CAMERATOURS ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt CAMERATOURS Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 ff. und weitere Schadenersatzforderungen.

8.2 Mindestteilnehmerzahl

Für alle von CAMERATOURS angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann CAMERATOURS die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen. CAMERATOURS zahlt Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück.

8.3 Höher Gewalt, Streiks, behördliche Massnahmen usw.

Sollten unvorhersehbare oder nicht anwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann CAMERATOURS die Reise absagen.  Die Reisekosten werden nur soweit zurückerstattet, als CAMERATOURS ihre Verbindlichkeiten und Aufwände für die gebuchte Reise kostenfrei annullieren kann.

9. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

9.1 CAMERATOURS kann das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern es die Umstände erfordern und dadurch der Charakter der Reise nichtgrundlegend verändert wird.

10. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

10.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie CAMERATOURS nicht belastet werden. 

10.2 Allfällige Kosten für das vorzeitige Abbrechen, wie z.B. für Transporte usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei CAMERATOURS oder bei Ihrer Buchungsstelle.

11. Abhilfebegehren und Anmeldung von Minderungs- und Ersatzansprüche

11.1 Wenn eine Leistung von CAMERATOURS, von einem Leistungserbringer wie zum Beispiel von einem Hotel nicht, unvollständig oder mangelhaft erbracht wird, muss der Kunde unsere Reiseleitung respektive die Vertretung auf den Mangel hinweisen, damit dieser möglichst an Ort und Stelle beseitigt werden kann. Ist dies nicht möglich, wird eine mindest gleichwertige Ersatzleistung angeboten (z.B. Umbuchung in ein anderes Hotel gleicher oder höherer Klasse usw.) Ohne dieses Vorgehen verfallen allfällig Minderungs- und Schadenersatzansprüche (siehe 11.3).

11.2 Sollte ein Kunde zu Schaden kommen, muss dies unverzüglich CAMERATOURS, dem örtlichen Reiseleiter und dem betreffenden Unternehmen mitgeteilt werden, ansonsten diese Schadenansprüche untergehen. Zusätzlich ist nach Beendigung der Reise CAMERATOURS davon umgehend in Kenntnis zu setzen (siehe 11.3).

11.3 Schadenersatzforderungen und Forderungen aus Minderleistung sind innerhalb von 21 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, bei CAMERATOURS mittels eingeschriebenen Briefes anzumelden. Für die Berechnung der Frist ist das Eintreffen des eingeschriebenen Briefes bei CAMERATOURS massgebend. Erfolgt keine Anmeldung dieser Forderung innerhalb von 21 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, verwirkt alle Ansprüche gegen CAMERATOURS.

12. Haftung von Cameratours

12.1 Allgemeines

CAMERATOURS vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es dem Leistungsträger oder CAMERATOURS nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.  

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

12.2.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung

CAMERATOURS haftet im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen; wobei die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden und leichtfahrlässig verursachte Minderleistungen ausgeschlossen wird.

12.2.2 Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet CAMERATOURS nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). – Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

12.2.3 Haftungsausschlüsse

CAMERATOURS haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

    • a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

    • b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

    • c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches CAMERATOURS, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von CAMERATOURS ausgeschlossen.

12.2.4 Personenschäden

Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet CAMERATOURS im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

12.2.5 Übrige Schäden

(Sach- und Vermögensschäden usw.) Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von CAMERATOURS auf maximal den Reisepreis pro Person beschränkt. vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit weitergehenden Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

Die Haftung für Strafschadenersatz (punitive damages) ist ausgeschlossen.  

12.2.6 Haftungsausschluss für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw.

CAMERATOURS haftet unter keinem Rechtstitel für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw.  

12.2.7 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.

CAMERATOURS macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Kommunikationsmittel usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung dieser Gegenstände oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten, Kommunikationsmitteln usw. haftet CAMERATOURS nicht.  

12.2.8 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet CAMERATOURS nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.  

12.3 Ausfall von Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer von Cameratours und den Leistungserbringern nicht voraussehbaren oder abwendbaren Umständen

Fallen Leistungen infolge höhere Gewalt oder anderer nicht voraussehbarer oder abwendbarer Umständen aus, wird der darauf entfallende Kostenanteil, berechnet nach objektiven Grundsätzen, rückvergütet, sofern CAMERATOURS die ausgefallenen Leistungen nicht bezahlen muss oder rückerstattet erhält. Bezogene Leistungen sind zu bezahlen. Allfällige Ersatzleistungen gehen zu Ihren Lasten.  

12.4 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). CAMERATOURS ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.  

12.5 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Vorbehalten bleiben die in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen weitergehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen.

Die Leistungen der Versicherungen richten sich nach den massgebenden Versicherungspolicen.

13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. CAMERATOURS kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa.

13.2 CAMERATOURS macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie CAMERATOURS ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

14. Rechtzeitiges Einfinden am Flughafenschalter und Rückbestätigung von Flugscheinen

CAMERATOURS gibt Ihnen in den Reiseunterlagen die Einfindungszeiten auf den Flughäfen an. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten, andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf Transport und weitere Leistungen der Fluggesellschaften. Für das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen sind Sie verantwortlich. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

15. Reisegarantie

CAMERATOURS ist als Reiseveranstalter Mitglied der FAIR - Reisegarant. Die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 durch FAIR - Reisegarant sichergestellt. 

16. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und CAMERATOURS oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach 8038 Zürich, www.ombudsman-touristik.ch

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und CAMERATOURS ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. – In einem solchen Falle ist eine Regel aufzustellen, die möglichst der ursprünglichen Vereinbarung entspricht und rechtlichen Bestand hat.



Organisation und Durchführung

    • Simon Villiger Cameratours | Alpenstrasse 1 | CH-6004 Luzern 

    • E-Mail info@cameratours.ch | Simon Villiger Telefon +41 77 426 80 64 

    • Luzern, 26. November 2023